Blogbeitrag

Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Fehlende Übergangsregelung sorgt für Verunsicherung bei Cannabistherapien

Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen zum 30. Juli 2026 haben sich die Voraussetzungen für die Verordnung von Medizinalcannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Während die Ziele des Gesetzgebers im Bereich der Ausgabenbegrenzung nachvollziehbar sein mögen, wirft die praktische Umsetzung zahlreiche Fragen auf.

Das eigentliche Problem

Besonders problematisch ist aus unserer Sicht, dass das Gesetz keine ausdrückliche Übergangsregelung für bereits laufende Cannabistherapien enthält.

Viele Patientinnen und Patienten werden seit Monaten oder sogar Jahren erfolgreich mit einem Cannabisextrakt oder Cannabisrezepturarzneimittel behandelt. Die Therapie wurde sorgfältig eingeleitet, regelmäßig überprüft und individuell angepasst. Für diese Menschen stellt sich nun die berechtigte Frage:

Kann die bisherige Behandlung unverändert fortgeführt werden?

Eine eindeutige gesetzliche Antwort hierauf findet sich nicht.

Unterschiedliche Auslegungen

In den vergangenen Tagen haben wir bereits erlebt, dass die neue Rechtslage unterschiedlich interpretiert wird. Teilweise wird vertreten, die Fortführung bereits bestehender Verordnungen sei selbstverständlich möglich. Gleichzeitig wird jedoch häufig keine konkrete gesetzliche Grundlage oder schriftliche Bestätigung benannt.

Für verordnende Ärztinnen und Ärzte entsteht dadurch ein erhebliches Dilemma:

  • Sie tragen die Verantwortung für eine rechtssichere Verordnung.
  • Sie müssen wirtschaftlich handeln.
  • Gleichzeitig sollen Patientinnen und Patienten nicht ohne medizinischen Grund aus einer bewährten Therapie herausgenommen werden.

Rechtssicherheit sieht anders aus.

Unsere Verantwortung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten

Als schmerzmedizinische Praxis orientieren wir uns in erster Linie an der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung.

Eine gut eingestellte Cannabistherapie sollte nicht allein deshalb infrage gestellt werden, weil die gesetzliche Ausgestaltung offene Fragen hinterlässt. Ebenso erwarten wir, dass gesetzliche Änderungen so formuliert werden, dass sie in der täglichen Versorgung eindeutig und nachvollziehbar angewendet werden können.

Musterformular für unsere Patientinnen und Patienten

Da das Beitragssatzstabilisierungsgesetz keine ausdrückliche Übergangsregelung für bereits bestehende Cannabistherapien enthält, erreichen uns derzeit zahlreiche Fragen zur weiteren Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Um unsere Patientinnen und Patienten zu unterstützen, stellen wir ein kostenloses Musterformular zur Verfügung. Dieses kann – individuell ergänzt – an die jeweilige Krankenkasse übersandt werden, wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführung einer bereits bestehenden Cannabistherapie bestehen.

Das Muster dient als Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung oder Entscheidung der Krankenkasse. Es soll dazu beitragen, die persönliche Versorgungssituation nachvollziehbar darzustellen und eine zeitnahe Klärung zu erleichtern.

Unser Fazit

Patienten benötigen Verlässlichkeit. Ärztinnen und Ärzte benötigen Rechtssicherheit.

Beides setzt voraus, dass gesetzliche Regelungen eindeutig formuliert sind. Solange eine ausdrückliche Übergangsregelung für bestehende Cannabistherapien fehlt, bleiben Unsicherheiten bestehen – zulasten der Versorgung chronisch kranker Menschen.

Wir hoffen auf eine zeitnahe Klarstellung durch den Gesetzgeber oder die zuständigen Institutionen, damit Patientinnen und Patienten ihre notwendige Therapie ohne vermeidbare Hürden fortführen können.

zurück zur Übersicht